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1.1 Mitgliedschaft im Spritzenverband Pastow
1.2 Die erste Mönchhäger Feuerspritze und das Spritzenhaus
1.3 Die Organisation des Brandschutzes
4. 3. 1878 | Verordnung über das Feuerlöschwesen im Domanium |
1878 | früheste bekannte Erwähnung des Spritzenverbandes Pastow |
seit 1879 | Mönchhagen mind. im Spritzenverband Pastow |
1899 | Verhandlungen über den Verbleib Mönchhagens im Spritzenverband Pastow |
9. 8. 1903 | Großbrand auf Hufe 15 in Mönchhagen |
1905 | erste Feuerspritze in Mönchhagen |
Natürlich gab es in den Gemeinden auch vor der Gründung von Freiwilligen Feuerwehren Vorkehrungen gegen Brandgefahren. Nach der Verordnung über das Feuerlöschwesen im Domanium vom 4. März 1878 musste zur wirksamen Bekämpfung größerer Feuersbrünste jede Gemeinde für sich oder in Verbindung mit anderen benachbarten Gemeinden eine fahrbare Feuerspritze mit Zubehör halten. Wie sah es damit damals in Mönchhagen aus? Den ersten Hinweis gibt die Berichterstattung zum Großbrand im August 1903 (ausführlich hier: Großbrand August 1903), bei dem vier Tote zu beklagen waren.
Der Rostocker Anzeiger schreibt dazu am 11. 8. 1903:
Mönchhagen selbst hat bedauerlicher Weise nicht einmal eine Spritze. Diese Ortschaft besitzt mit […] Pastow gemeinsam einen solchen Löschapparat, der aber […] erst, wenn das Feuer schon zu große Dimensionen angenommen hat, eintreffen kann.
Der Grund für den Zusammenschluss von Mönchhagen ausgerechnet mit dem 10 km entfernten Pastow (sowie drei weiteren Dörfer) zum Pastower Spritzenverband war evtl. eine Frage der Zuständigkeiten: Sowohl Mönchhagen wie auch Pastow lagen auf Domanialgebiet, gehörten also zum Grundbesitz des Großherzogs.
Mönchhagen gehörte zum Grundbesitz des Landesherrn, dem Domanium; dort in den Verwaltungsbereich des Domanialamtes Toitenwinkel, ab 1928 des Domanialamtes Rostock.
Der Spritzenverband Pastow ist seit mindestens 1878 belegt, Mönchhagen war seit mindestens 1879 dort Mitglied. Zum Austritt aus dem Verband existiert ein umfangreicher Schriftwechsel im Landeshauptarchiv Schwerin.
Anfang 1899 beschwerten sich einige Mönchhäger beim Großherzoglichen Ministerium des Inneren zu Schwerin, dass sich die Beschaffung einer Feuerspritze für Mönkhagen vernotwendige. Am 28. 5. 1899 wandte sich dann die Gemeinde mit der Bitte an das Ministerium, dass die Ortschaft Mönkhagen im Pastower Spritzenverbande verbleiben dürfe. Nach Ansicht der ganz gehorsamst Unterzeichneten war eine eigene Spritze hier nicht notwendig, da die Gehöfte sehr weit auseinanderlagen (100 m und mehr, da an der 3 km langen Dorfstraße nur 19 Gehöfte lagen) und ein Brand sich kaum ausbreiten konnte. Eine eigene Spritze war der Gemeinde zu teuer.
Es folgte ein längerer Schriftwechsel zwischen dem Domanialamt Toitenwinkel, dem Ministerium des Inneren und der Gemeinde Mönchhagen. Eigentlich war Pastow mit 10 km als Spritzenstandort zu weit entfernt, denn die Verordnung zum Feuerlöschwesen schrieb vor, dass die Entfernung zur Spritze maximal 5 km betragen durfte. Das Ergebnis der Verhandlungen war, dass Mönchhagen zwar im Spritzenverband bleiben durfte, aber jährlich 100 Mark für eine Spritze ansparen musste.
3 Feuerkufen
9 Feuereimer
2 Feuerleitern, davon 1 mit Rollen und Stützen
2 Feuerhaken
Das war der Stand, bis im August 1903 der Großbrand vier Menschenleben kostete. Prompt kam danach eine Nachfrage vom Ministerium, wie viel die Gemeinde denn schon gespart hätte und ob das Amt Toitenwinkel wegen des letzten Schadensfeuers Anlaß genommen hat, auf die baldige Aufstellung einer Feuerspritze daselbst hinzuwirken. 400 Mark hatte Mönchhagen schon zusammen, von der Domanial-Brand-Versicherungs-Anstalt waren weitere 400 Mark zu erwarten; für Spritze und Spritzenhaus fehlten aber immer noch 1000 Mark.
Vom Ministerium hieß es am 17. Okt. 1903 schließlich:
Das unterzeichnete Ministerium ist unter den obwaltenden Umständen damit einverstanden, daß der Gemeinde Mönchhagen die Anschaffung einer neuen eigenen Feuerspritze bis spätestens zum Frühjahr 1905 aufgegeben wird.
Das Großherzogliche Amt gestattete sich in Ehrerbietung zu bemerken, daß das traurige Brandunglück in Mönchhagen auch durch das Vorhandensein einer Spritze nicht verhindert worden wäre und daß, wie gesagt, ein eigentlicher Notstand nicht vorhanden ist.
Die Einschätzung des Domanialamtes ist wohl richtig. Ein einmal brennendes Haus mit Strohdach und Fachwerk-Lehm-Wänden ist kaum noch zu retten, auch wenn die Spritze nebenan steht. Es ging nicht darum, dass brennende Gebäude zu retten, sondern den Rest des Dorfes davor zu bewahren, ebenfalls in Flammen aufzugehen. Aus den Zeitungsberichten zum Großbrand ist zu ersehen, dass die Menschen bei Versuchen umkamen, Dinge aus dem Gebäude zu retten, als das brennende Dach herunterschoss. Eine organisierte Feuerwehr, also jemand, der am Brandort für Ordnung sorgt, hätte das sicherlich verhindern können, aber davon war man in Mönchhagen noch 2 Jahrzehnte entfernt.
Von der Mönchhäger Feuerspritze ist leider kein Foto erhalten, lediglich auf dem Gruppenfoto von 1929 ist ein wenig von ihr zu sehen. Aber in zwei Gemeindeversammlungen 1908/09 wird über die Anbringung von Federn unter die Feuerspritze debattiert. Der Lieferant der Spritze, Herm. Koebe in Luckenwalde, forderte für die Ausführung inkl. Fracht 270 M. Das Ergebnis kennen wir leider nicht, erfahren aber immerhin, dass Mönchhagen eine Koebe-Spritze hatte und dass diese keine Federn besaß. Die Koebe-Spritze, zu der das Wenige, das wir haben, passt, ist die „Leichte Landspritze“, die laut Katalogbeschreibung keine Federn hatte.
Bekanntlich gibt es im Internet alles, und tatsächlich – es gab auch ein Foto der Leichten Landspritze. Eigentümer des Originals ist die FFw Lorsch, wo ich dann Gelegenheit hatte, Fotos zu machen.
Die Leichte Landspritze war in sechs Größen erhältlich; in Anbetracht der zur Bedienung erforderlichen Personenzahl und der knappen Gemeindekasse ist es aber wahrscheinlich, dass Mönchhagen das kleinste Modell besaß, das 1050 Mark kostete.
Dieses Modell erforderte im Normalfall 8 Mann Bedienung, lieferte bei 50–55 Doppelhüben (pro Minute!) 180–200 l/min, bei einer horizontalen Wurfweite von 27–29 m. Zur Ausstattung der Spritze gehörten 6 m Saugschlauch in drei Längen mit kupfernem Sauger nebst Korkschwimmer, 5 m gummierter Druckschlauch, ein Strahlrohr, zwei Mundstücke (12 mm), eine Glocke, zwei Laternen. Vier bis sechs Personen konnten auf der Spritze sitzen.
Das Spritzenhaus
1905 oder 1906 wird in Mönchhagen dann auch das Spritzenhaus gebaut worden sein, leider existieren die Gemeindeprotokolle aus der Zeit nicht mehr. Es liegt westlich neben dem Kindergarten, nicht weit vom jetzigen Gerätehaus.
Zu DDR-Zeiten wurde es umgebaut und erweitert (S. 30). Nach dem Bau des heutigen Gerätehauses 1996 beherbergte das alte Spritzenhaus den Jugendclub. Inzwischen ist der Jugendclub geschlossen und es wird diskutiert, das Gebäude abzureißen.
Die beste Technik nützt nichts ohne Menschen, die sie bedienten. Wer tat das vor der Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr?
In der Gemeindeversammlung vom 15. Juli 1909 wird beschlossen, dass die Gespanne für die hiesige Feuerspritze von den Hufen 6, 15 und 10 zu stellen sind, mit dem Hinzufügen, dass dem Besitzer dieser Hufen, Herrn H. W. Schulze jede 4. Fuhre der Spritze durch Befreiung einer Holzfuhre Armenholz vergütet werden soll. Die übrigen Hofbesitzer mussten die Gespanne für die je zwei Wasser- und Mannschaftswagen stellen. Den Anfang hiermit machen die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostrand der Dorfstraße wohnen. Es sollen also von den Hufen 1 und 2 ein Wasser- und ein Mannschaftswagen, desgl. von Nr. 11 und 9 gefahren werden und so der Reihe nach.
Zur Bedienung der Spritze mussten die Höfe je einen Mann stellen, Hof Nr. 15 übernahm das Ansagen des Feuers – Hofbesitzer Schulze musste also einen Knecht durchs Dorf schicken, der alle alarmierte. Die Stunde für einen Mann soll mit 30 Pfennig entschädigt werden aus der Gemeindekasse, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zum Rückkehren.
In der Gemeinde gab es drei Posten für den Brandschutz: Brandmeister und Spritzenmeister, jeweils mit Stellvertreter, sowie den Feuerschaumann.
Der Gemeindebrandmeister
Er hatte die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu kontrollieren (und zwar sowohl freiwillige als auch Pflichtfeuerwehr, je nachdem, was die Gemeinde hatte), aber auch die Einsätze zu beaufsichtigen. Nach August Haller übernahm 1924 Ernst Heydtmann das Amt des Brandmeisters. Einen Brandmeister hatte die Gemeinde auch noch nach der Gründung der FFw. Von einem „Zivilisten“ am Brandort befehligt zu werden, erregte 1930 den Unmut der Kameraden.
Der Spritzenmeister
Er hatte die Aufsicht über die Feuerlöschgeräte und musste diese zweimal jährlich prüfen. Der Schmied Paul Hagen war ab 1919 stellv. Spritzenmeister, er übernahm das Amt von Franz Geisler, der zu diesem Zeitpunkt Bürgermeister wurde. Ab 1923 war Hagen dann Spritzenmeister, was in zweierlei Hinsicht sinnvoll war: Zum einen verfügte er als Schmied über das nötige technische Verständnis, zum anderen lag die Schmiede schräg gegenüber dem Spritzenhaus, er hatte es also nicht weit. Er war 1925 Gründungsmitglied der freiwilligen Feuerwehr und blieb Spritzenmeister bis 1935.
Der Feuerschaumann
Die Feuergefahr durch Kontrollen der Feuerstätten möglichst gering zu halten, war die Aufgabe des Feuerschaumannes.
Am 23. Oktober 1911 erhielt der Hofbesitzer Peter Sass dieses Amt – er wurde 14 Jahre später der erste Wehrleiter in Mönchhagen.
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