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Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK) bietet eine Reihe von speziellen Lehrgängen an, die für verschiedene spezielle Funktionen in den Feuerwehren notwendig sind. Diese Ausbildungen werden in der Regel nur von wenigen für diese Funktionen vorgesehenen Mitgliedern besucht.
Die Lehrgänge werden grundsätzlich während der Arbeitszeit in Vollzeittätigkeit mit Unterbringung und Verpflegung besucht. Dafür gibt es im Brandschutzgesetz eine spezielle Freistellungsregelung unter Weiterzahlung des Einkommens. Die dem Arbeitgeber dadurch entstehenden Kosten können die Arbeitgeber sich von der Gemeinde ersetzen lassen.
Umfang: 1 Woche
Dieser Lehrgang ist für Betreuer der Jugendfeuerwehren.
Umfang: 1 Woche
Dieser Lehrgang wird zwar an der LSBK durchgeführt jedoch von der Feuerwehrunfallkasse inhaltlich ausgestaltet und richtet sich an die Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren. Für diese Position ist der Lehrgang zwingend vorgeschrieben.
Umfang: 1 Woche
Dieser Lehrgang ist für die Ausbilder auf Amts- und Kreisebene notwendig und beinhaltet die Prüfungsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung, für die die Ausbildertätigkeit gelten soll.
Umfang: 1 Tag
Das Seminar im Brandübungshaus soll ein Trainig für Atemschutzgeräteträger sein, um einmal unter realen Brandbedingungen mit echtem Feuer und Rauch in einem Gebäude unterschiedliche Einsatzsituationen trainieren zu können.
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